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   OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05   

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https://dejure.org/2006,4957
OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05 (https://dejure.org/2006,4957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2006 - 20 W 56/05 (https://dejure.org/2006,4957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 20 W 56/05 (https://dejure.org/2006,4957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 120 AktG, § 131 AktG, § 132 AktG
    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines organexternen Leitungsgremiums

  • Judicialis

    AktG § 131; ; AktG § 132

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Erteilung einer Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums; Auskunftsanspruch des Aktionärs über Angelegenheiten der Gesellschaft auf Verlangen in der Hauptversammlung; Zweck des Auskunftsrechts eines ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 131, 120, 132
    Auskunftsanspruch über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines organexternen Leitungsgremiums ("Deutsche Bank")

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch von Aktionären gerichtlich gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 610
  • WM 2006, 1206
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 24.08.1995 - 2 W 1255/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05
    Allgemein wird eine Auskunft für erforderlich gehalten, wenn sie aus der Sicht eines vernünftigen Durchschnittsaktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt, ein wesentliches Element für seine Urteilsfindung bildet und deshalb von ihm benötigt wird (vgl. BayObLG AG 96, 563 und NJW-RR 96, 680; KG ZIP 95, 1585; OLG Düsseldorf WM 86, 1435; OLG Frankfurt am Main AG 94, 39; MünchKomm AktG/Kubis, § 131 Rn. 1; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 131 Rn. 1; KölnKomm AktG/Zöllner § 131 Rn. 2, jeweils m. w. N.).

    Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39).

    In diesem Zusammenhang hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die zum Konzern der Antragsgegnerin gehörenden Investmentgesellschaften das Fondsvermögen als Sondervermögen nach §§ 30 ff InvG zu verwalten haben, welches gesondert vom eigenen Vermögen angelegt wird, so dass Gewinne oder Verluste aus diesen Kapitalanlagen grundsätzlich nicht die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Investmentgesellschaften und der dahinterstehenden Konzernmutter beeinflussen (vgl. KG ZIP 95, 1585).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05
    Zwar bezieht sich das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das grundsätzlich im Rahmen der arbeits- oder dienstvertraglichen Treuepflichten ebenso wie die spezialgesetzlichen Vorschriften des BDSG ( vgl. §§ 1 Abs. 1 und 2 Nr. 3, 2 Abs. 4 S. 1, 27, 28 BDSG) von der Gesellschaft zu beachten ist, und bei dessen Verletzung sie sich schadensersatzpflichtig machen kann (vgl. etwa Tschöpe Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, 4. Aufl., 1 C Rz. 175 ff ) nicht nur auf die Erhebung und Weitergabe von Daten in individualisierter Form, sondern auch auf solche Daten, für die ein Personenbezug etwa durch eine annähernd verlässliche Schätzung herstellbar ist (BVerfG DB 84, 36; OLG Düsseldorf AG 97, 519).
  • OLG Stuttgart, 23.07.2003 - 20 U 5/03

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Klagebefugnis eines von einem anonymen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05
    Da dies im vorliegenden Falle unterblieb, ist nach dem objektiven Erklärungsgehalt davon auszugehen, dass der Antragsteller zu 1) insoweit nur für sich selbst gehandelt hat ( ebenso für den Widerspruch: OLG München AG 01, 482; OLG Stuttgart NZG 03, 1025 ).
  • OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00

    Bedingte Kapitalerhöhung - Bedienung eines Aktienoptionsplanes - Anknüpfung an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05
    Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 321/00

    Geschäftswert im Informationserzwingungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05
    Die Festsetzung des Wertes beruht auf §§ 132 Abs. 5 S. 1 und 5 AktG i.V.m. 31 Abs. 1 S. 2, 30 Abs. 2 KostO, wobei der Regelwert von 5.000,-- EUR im Hinblick auf die Mehrzahl der umstrittenen Auskünfte angemessen zu erhöhen war (BayObLG DB 2001, 139).
  • BayObLG, 30.11.1995 - 3Z BR 161/93

    Ansprüche des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft: Auskunftsanspruch - Umfang -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05
    Einen Auskunftsanspruch des Aktionärs zu derartigen Staffelungen der Gehälter hat die Rechtsprechung und Literatur bisher ganz überwiegend abgelehnt, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte für eine sachlich nicht gebotene, überhöhte Vergütung der Belegschaft bestehen (vgl. KG NJW-RR 95, 98; BayObLG NJW-RR 96, 679; LG Berlin AG 94, 40; MünchKomm/Kubis, a.a.O., § 131 Rn. 209; Mutter, Auskunftsansprüche des Aktionärs in der HV, S. 17).
  • KG, 30.06.1994 - 2 W 4531/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05
    Einen Auskunftsanspruch des Aktionärs zu derartigen Staffelungen der Gehälter hat die Rechtsprechung und Literatur bisher ganz überwiegend abgelehnt, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte für eine sachlich nicht gebotene, überhöhte Vergütung der Belegschaft bestehen (vgl. KG NJW-RR 95, 98; BayObLG NJW-RR 96, 679; LG Berlin AG 94, 40; MünchKomm/Kubis, a.a.O., § 131 Rn. 209; Mutter, Auskunftsansprüche des Aktionärs in der HV, S. 17).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von

    Nach dem Sinn und Zweck der von der Kammer festgestellten Verpflichtung (vgl. Kammerbschlüsse vom 18.1.2005, - 3-05 O 84/04; - 3-05 O 86/04, bestätigt von OLG Frankfurt am Main durch Beschluss vom 30.1.2006 - 20 W 56/05) auch für bestimmte nicht Organmitglieder ausnahmsweise eine Gesamtvergütung mitzuteilen, genügt die Angabe der Gesamtvergütung.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer

    Der 20. Zivilsenat hat die dagegen gerichtete Beschwerde mit Ausnahme einer formalen Abänderung zurückgewiesen (Beschluss vom 30.01.2006, AG 2006, 460 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der

    Allerdings hat der Senat bezüglich des Auskunftsbegehrens eines anderen Aktionärs im Anschluss an die auch hier maßgebliche Hauptversammlung der Antragsgegnerin mit Beschluss vom heutigen Tage ( 20 W 56/05) einen Auskunftsanspruch zu der Frage nach der Gesamtvergütung der nicht im Vorstand vertretenen Mitglieder des GEC bestätigt.
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